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Nun, § 130 Strafgesetzbuch gilt auch im Netz. Der Nachweis einer Straftat ist evtl. nicht ganz einfach, bei mehreren Zeugen + Ip- Protokoll jedoch möglich. Die Frage ist: "Wollen wir das?". Wollen wir jedes "****`", "verdammt" oder "Mist" strafrechtlich verfolgen; die Möglichkeit steht JEDEM offen. Dies ist ein Spiel, ein…