Dies ist der Bereich "Fehler- und Problemberichte" für den PC.



Den entsprechenden Bereich für PS4 findet ihr hier und den für Xbox hier.

Account wegen Paypal-Fehler gesperrt??

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Kommentare

  • juliushunting
    juliushunting Registered Users Beiträge: 39 ✭✭
    bearbeitet Juni 2013
    wie gesagt bitte beim Thema bleiben, wenn sich hier jemand verbal duellieren m?chte geht das bestimmt auch via PM !!

    Und nochmals es geht hier nicht um Geld, es geht um den Support!

    Und es wird auf der Seite keine "Shitstorms" geben es wird lediglich eine Tatsachenfeststellung sein, OHNE Unwahrheiten. Ich stelle damit lediglich Interessierten STO-Spielern WAHRE Informationen zur Verf?gung.

    Dir aufjedenfall viel Erfolg mit euren RL-Problemen
  • rottenbeere
    rottenbeere Beiträge: 1,230 Arc Nutzer
    bearbeitet Juni 2013
    Übrigens so hatte ich das auch verstanden: Dass Kunden ihre Erfahrung darstellen.

    Ich finde es auch ein Unding, dass es einen Kundenserive für Reklamationen und einfache Anfragen gibt. Und dieser Kundenservice scheinbar fremdsprachig ist und über ein schlechtes Tool übersetzen läßt: Nur so lassen sich einige Antworten/Reaktionen erklären.


    Welche Suchmaschinen werden denn diesen "bevorzugten" Link als Such-Ergebnis bringen?


    mfg
    "Fate: Protects fools, little children and ships named Enterprise."
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  • juliushunting
    juliushunting Registered Users Beiträge: 39 ✭✭
    bearbeitet Juni 2013
    aufjedenfall google, da diese Suchmaschine die meist benutze ist, zumindest hier in Europa
  • zeratk
    zeratk Beiträge: 2,421 Arc Nutzer
    bearbeitet Juni 2013
    rottenbeere schrieb: »
    Ich finde es auch ein Unding, dass es einen Kundenserive für Reklamationen und einfache Anfragen gibt. Und dieser Kundenservice scheinbar fremdsprachig ist und über ein schlechtes Tool übersetzen läßt: Nur so lassen sich einige Antworten/Reaktionen erklären.

    Frag nach einem Auto, und bekomm etwas über einen Kohlkopf erzählt.
    _______________________

    This is Crypticverse...:mad:

    Nur hier um über die epischen Neuerungen in den Dev-Blogs zu lachen.:biggrin:
  • kartimoz2
    kartimoz2 Beiträge: 3,103 Arc Nutzer
    bearbeitet Juni 2013
    Ehrlich gesagt, wenn Du sowas schreibst, hast Du keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem. Nur weil irgendjemand in einer gewissen (zu kurzen) Frist nicht auf eine durchaus berechtigte Forderung reagiert, ist das immer noch kein Grund, jemanden zu einer Handlung zu nötigen oder gar zu erpressen.[...]

    Da hat Spawny Recht:
    § 240
    Nötigung


    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    bzw.
    § 241
    Bedrohung

    (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

    oder / und:
    § 187
    Verleumdung


    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Ich gehe davon aus, dass dem TE diese Gesetze (und erweiterte/andere) bekannt sind.
    Aus diesem Grunde ist es nicht zu empfehlen, einen Markennamen und ggf. Personen zu verleumden oder gar zu bedrohen. Eine Vorankündigung der Straftat macht es jedem Juristen im Anschluss an die begangenen Tat einfach, eine Verurteilung herbeizuführen.

    Es wäre dem User (als Vertragspartner) möglich gewesen, innerhalb der ersten 14 Tage nach Zahlung einen Widersruch einzulegen. Dies ist ein für Deutschland vorbehaltener Usus, der gesetzlich festgeschrieben ist. Falls dieser in schriftlicher Form erfolgt ist, wird nach dem Widerufsrecht (§312d BGB) gehandelt.
    Since Feb 2012
  • Fero
    Fero Administrators Beiträge: 1,399
    bearbeitet Juni 2013
    Die hier geäußerten Kritikpunkte wurden zur Kenntnis genommen. Wer meint mit Drohungen schneller ans Ziel zu kommen oder mehr Beachtung zu finden, ist auf dem Holzweg. Es wurde bereits erwähnt, dass hier nur der Support weiterhelfen kann - und das dauert derzeit leider etwas länger als gewohnt. Ihr kennt die Gründe der Sperrung, ihr wisst, an wen ihr euch wenden müsst.

    Aus mehreren offensichtlichen Gründen ist hier nun Schluss.
Diese Diskussion wurde geschlossen.