Rückgaberecht für Store-Inhalte

jesterowlzen1
jesterowlzen1 Beiträge: 8 Arc Nutzer
bearbeitet Mai 2013 in (PC) Allgemeine Diskussionen
Langsam wacht die Politik auf und widmet sich lange ignorierten Themen.

https://hmuelv.hessen.de/presse/pressemitteilung/was-fuer-pullover-gilt-muss-fuer-apps-rechtens-sein

Was im normalen Handel gilt, soll auch im Online-Handel angewendet werden, das Umtauschrecht für digitale Inhalte.

Wer hat nicht schon etwas im Zen-Store gekauft, was er nach dem ausprobieren weggeworfen hat.( Ich wünschte, ich hätte mir nicht die Nebula oder nicht die Dread geholt)

Wie wird wohl PW mit dem kommenden Druck umgehen? Bekommen wir die Store-Inhalte demnächst 14 Tage "zur Probe"?

Im Prinzip ist das ganze ein alter Hut. Apple mußte schon 2011 seinen Nutzern aus Taiwan ein Umtauschrecht einräumen. ( http://www.computerbase.de/news/2011-06/taipeh-verlangt-7-tage-umtauschrecht-fuer-apps/)
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Kommentare

  • frakr
    frakr Beiträge: 185 Arc Nutzer
    bearbeitet Mai 2013
    Store-Inhalte ohne Rückgaberecht stören mich nicht sonderlich - was mich extrem nervt, sind die nach Börsenkauf charaktergebundenen Gegenstände.

    Treibt aber den Preis an der Börse hoch, ist also im Sinne des Betreibers ...
  • diablo0001
    diablo0001 Beiträge: 165 Arc Nutzer
    bearbeitet Mai 2013
    Das einzige was mich am Store stört ist, das man wenn man einen Teil eines Bundel einzeln kauft, das Bundel immer noch das gleiche kostet obwohl man das eine Teil dann zwei mal kauft.

    Srich z.B. eine Ody gekauft und dann festgestellt, das das Bundel besser gewesen wäre, aber man kauf dann die Ody die man schon hat noch mal.
    Wenn diese zumindest den Preis um einen Teil senken würde wäre das besser und würde wahrscheinlich sogar den Umsatz steigern.
  • frakr
    frakr Beiträge: 185 Arc Nutzer
    bearbeitet Mai 2013
    Ich will es mal ganz offen ausdrücken ...

    Die Beschreibung der einzelnen Objekte im C-Store (speziell der Schiffe) ist hinreichend genau, so dass jeder der deutschen Sprache mächtige potentielle Käufer wissen sollte, worauf er sich einläßt.

    Einen Setbonus gibt es nunmal nur, wenn man auch das Set kauft ... Du gehst letztlich auch nicht zu McDreck, bestellst nur Getränk + Burger und im Nachgang eine Portion Pommes Frites und verlangst dann, daß man Dir die Preisdifferenz zum vergünstigten Maxi-Menü rückerstattet.
  • syleman41
    syleman41 Registered Users Beiträge: 4
    bearbeitet Mai 2013
    du weißt schon das diese Recht dann nur für Deutschland gilt oder ? ich mein das Spiel spielen Leute Weltweit. Und ich glaube da kaum das die NUR für uns deutschen dort eine Neue Art der Item verkäufe einführen werden.

    Die werden es so lassen wie es ist und sollte von unseren verbraucherschutz geklagt werden, werden die den Store bestimmt nur für uns abschalten und basta.

    Das ist nur mein Gedanke, ich weißt natürlich nicht was die machen werden, aber ich kann mir nicht vorstellen das die sich um uns scheren.
  • almalexians
    almalexians Registered Users Beiträge: 67 ✭✭
    bearbeitet Mai 2013
    jesterowlzen1 schrieb: »
    Langsam wacht die Politik auf und widmet sich lange ignorierten Themen.

    https://hmuelv.hessen.de/presse/pressemitteilung/was-fuer-pullover-gilt-muss-fuer-apps-rechtens-sein

    Was im normalen Handel gilt, soll auch im Online-Handel angewendet werden, das Umtauschrecht für digitale Inhalte.

    Wer hat nicht schon etwas im Zen-Store gekauft, was er nach dem ausprobieren weggeworfen hat.( Ich wünschte, ich hätte mir nicht die Nebula oder nicht die Dread geholt)

    Wie wird wohl PW mit dem kommenden Druck umgehen? Bekommen wir die Store-Inhalte demnächst 14 Tage "zur Probe"?

    Im Prinzip ist das ganze ein alter Hut. Apple mußte schon 2011 seinen Nutzern aus Taiwan ein Umtauschrecht einräumen. ( http://www.computerbase.de/news/2011-06/taipeh-verlangt-7-tage-umtauschrecht-fuer-apps/)

    Du reimst dir da einen falschen Schluss zusammen. Was man mit echtem Geld kauft, sind Zen-Points. Das sind bei STO die angesprochenen digitalen Güter. Sachen aus dem Store werden dagegen nicht mit echtem Geld sondern mit den Points bezahlt, ist also ne Ingame-Sache, die sich der Rechtsprechung auch danach noch entzieht. Solange also niemand auf die Idee kommt, dass man bei Ingame-Händlern ein Recht auf Erstattung in Ingame-Währung hat (was ich ernsthaft bezweifle), ändert sich am Store nichts. Anders läge der Fall, wenn man die Schiffchen direkt mit Geld bezahlen würde, aber u.a. aus diesem Grund (und weil man teilweise nicht exakt die Zen-Mengen einkaufen kann, die man tatsächlich braucht, ergo mehr kauft und bezahlt) gibt es ja die Zen-Points, und die Diamanten und Goldstücke und wie sie in der Weite der F2p/Browsergames alle heißen.